Abgaswartung

Bei vielen Fahrzeugen ist die Abgaswartung heute nicht mehr nötig, jedoch bei Autos die den Bedingungen (siehe unten) nicht entsprechen ist es nach wie vor eine zwingend Massnahme.

 

Wir bitten daher noch immer die offizielle Abgaswartung für Fahrzeuge an. (OBD oder Messung am Auto.)

Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswartungspflicht befreit

 

  • Personen- und Lieferwagen mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B03», «B04» oder höher haben.
  • Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B04», «B5a», «B5b» oder höher haben.


Nach wie vor notwendig ist natürlich die Wartung des Fahrzeuges durch die Garage gemäss Vorgaben des Herstellers. Das Auslesen des OBD-Fehlerspeichers ist in der Wartung inbegriffen. Werden die vorgegebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle befolgt, läuft das Fahrzeug zuverlässiger und die OBD-Leuchte erlischt in der Regel nach dem Anlassvorgang. Leuchtet sie jedoch auf, während der Motor läuft, muss das Auto zur Reparatur in die Werkstatt.

Mit der neuen Regelung werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen.

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